Anregungen und Beschwerden

 

Vorbringen, Überprüfen, Evidenz und Erledigung von Einwänden über gesellschaftswidriges Verhalten laut der SND-Richtlinie Nr. 3/2015

Zuständige Person:

Hauptkontrolleur, Tel./Fax: 204 72 105

Art der Erbringung und Annahme von Einwänden:

1. Einwände können schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden, per Telefax oder per elektronische Post vorgebracht werden.

2. Schriftlich werden Einwände bei der zuständigen Person oder bei der Annahmestelle des SND eingereicht, die verpflichtet ist den eingegangenen Einwand unverzüglich der zuständigen Person zukommen zu lassen.

3. Mündlich können Einwände von der zuständigen Person zu Protokoll genommen werden.

4. Das Vorbringen von Einwänden in elektronischer Form kann an die Adresse der zuständigen Person erfolgen: kontrolor@snd.sk.

Einwände die mittels Telefax oder elektronischer Post eingereicht und von einer anderen als der zuständigen Person angenommen werden, müssen unverzüglich der zuständigen Person zur Erledigung überreicht werden. Die elektronische Form der Einreichung von Einwänden ist 24 Stunden täglich zugänglich.

Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Informationen kann schriftlich an der folgenden Adresse gestellt werden:

Slovenské národné divadlo

Pribinova 17

819 01 Bratislava

mündlich: von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Hauptkontrolleur)

telefonisch unter der Nummer: 02/204 82 105

per Fax unter der Nummer: 02/204 72 810

elektronisch an der E-Mailadresse: zakon.info@snd.sk

Die Annahmestelle ist geöffnet:

an den Arbeitstagen

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr